Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast GbR wurde noch nicht kommentiert
Über Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast GbR
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg. Unsere Anwälte beraten Sie in allen Rechtsfragen zumFamilienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Scheidungsrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht.
Tätigkeitsfelder
Erbrecht
Unsere Kanzlei verfügt über eine große Erfahrung im Bereich des Erbrechts im Hinblick auf die außergerichtliche und gerichtliche Lösung und Abwicklung von Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten.
Ein Schwerpunkt unserer Kompetenz liegt in der Konzeption zielgerichteter Erbfolgeregelungen im privaten Bereich sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Wir gewähren durch ergebnisorientierte und sorgfältige Beratung rasche und interessengerechte Lösungen für unsere Mandanten gerade bei folgenden erbrechtlichen Themenbereichen:
- Erbauseinandersetzungen
- Erbprozesse
- Erbscheinsverfahren
- Erbvertragsrecht
- Lebzeitige Vermögensregelung
- Nachlassverwaltung und –insolvenz
- Patientenverfügung
- Pflichtteilsrecht/Pflichtteilsergänzung
- Steueroptimierung
- Testamtensgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmacht
Arbeitsrecht
Wir sind auf die Vertretung unserer Mandanten in arbeitsrechtlichen Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen tätig. Dabei vertreten wir neben Arbeitnehmern auch Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Wir versuchen zunächst Konflikte durch vorgerichtliche Verhandlungen für unsere Mandanten bestmöglich aufzulösen.
Arbeitnehmern helfen wir nach Erhalt einer Kündigung, in dem wir bereits außergerichtlich vor Erhebung der Kündigungsschutzklage mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, um über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verhandeln. So kann oftmals, solange die Fronten noch nicht verhärtet sind, der angestrebte Erfolg bereits außergerichtlich herbeigeführt werden.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Kündigung – Kündigungsschutz
- Mobbing
- Mutterschutz
- Schwerbehinderung – Sozialplan
- Teilzeit
- Versetzung
- Vertragsgestaltung
- Zeugnis
- Betriebsübergang
- Insolvenzgeld
- Insolvenzarbeitsrecht
- Datenschutz
- Compliance
Immobilienrecht
Wir sind für unsere Mandanten beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen beratend und gestaltend tätig.
Der Erwerb einer Immobilie ist für den Käufer stets ein großer Schritt auf Grund der zu erwartenden finanziellen Belastung.
Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen beraten wir die Parteien des notariellen Grundstückskaufvertrages vor dessen notarieller Beurkundung, denn weder Käufer noch Verkäufer sind regelmäßig mit den juristischen Klauseln in Notarverträgen vertraut.
Wir haben ferner Erfahrung in der Beurteilung der Durchsetzbarkeit und Abwehr von Maklerhonoraransprüchen.
Des Weiteren kooperieren wir mit Hausverwaltungen und vertreten dabei Eigentümergemeinschaften in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Es besteht stets erheblicher Beratungsbedarf hinsichtlich der Rechtsfolgen derartiger Grundstückskaufverträge, die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Vertragsparteien meist am falschen Ende sparen und die im Vergleich zur Kaufsumme geringen Rechtsanwaltskosten scheuen, obwohl sich durch eine frühzeitige Rechtsberatung mögliche Nachteile vermeiden lassen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Immobilienrecht liegt im Bereich des Maklerrechtes.
Wir verhelfen Immobilienmaklern, deren berechtigten Provisionsansprüche durchzusetzen und können dabei auf eine umfangreiche und erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken.
Natürlich lehnen wir auch für Verbraucher unberechtigt geltend gemachte Provisionsansprüche von Immobilienmaklern ab.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Grundstückskaufvertrag
- Bauträgervertrag
- Baumängel
- Maklerprovision
- Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Gesellschaftsrecht
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes beraten wir sowohl Organe, mithin Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte als auch Gesellschafter sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die Beratung umfasst die Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen oder von Dienstverträgen mit den Organen der Gesellschaft sowie die Vertretung bei Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft sowie die Verfolgung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis oder aus externen oder internen Haftungsinanspruchnahmen. Die beiden Partner Rechtsanwalt Peter Engelmann und Rechtsanwalt Manuel Ast sind zudem als Fachanwälte für Insolvenzrecht spezialisiert und werden seit langem als Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund dieser Zusatzqualifikation gehört auch die gesellschaftsrechtliche Beratung in der Krise des Unternehmens aus insolvenzrechtlicher Sicht zu unserem Beratungsspektrum.
Familienrecht
Bei kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die individuelle und sensible Beratung und Verhandlung für eine möglichst kosten- und nervensparende Durchführung so entscheidend wie bei Ehescheidungen. Rechtsanwalt Peter Engelmann, Fachanwalt für Familienrecht, verfügt über 20 Jahre Berufserfahrung und demnach eine hohe Spezialisierung. Er unterstützt Sie vertrauensvoll und durchsetzungsstark in allen familienrechtlichen Problemstellungen. Häufig ist es sinnvoll, bereits den ersten Termin bei seinem Anwalt gemeinsam mit dem Ehepartner wahrzunehmen, da hierdurch bereits die Weichen für eine einvernehmliche Scheidung und die Vermögensauseinandersetzung gestellt werden können.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Ehescheidung
- Eheverträge
- Internationales Familienrecht
- Mediation
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Scheidungsvereinbarungen
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Vermögensvereinbarungen
- Zugewinn
Insolvenzrecht
Die Partner der Sozietät Peter Engelmann und Manuel Ast werden bereits seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter gerichtlich bestellt und sind Fachanwälte für Insolvenzrecht. Diese hochspezialisierte Know-how setzen wir auch für ausgewählte Mandanten ein:
- Zu unserem Leistungsspektrum gehört die Beratung und Unterstützung von Unternehmen in der Krise. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien zur Insolvenzvermeidung und unterstützen Sie bei der Verhandlung mit Gläubigern, insbesondere Banken, Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern.
- Vorstände, Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich begleiten wir in insolvenzrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Haftungsfragen sowie im Insolvenzanfechtungsrecht. Wir beraten Sie zu der Erfüllung Ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflichten und verhandeln für Sie eine angemessene Tätigkeitsvergütung. Wir zeigen Ihnen im Vorfeld einer Insolvenz strafrechtliche und haftungsrechtliche Risiken in der Krise auf und unterstützen Sie bei der Anspruchsabwehr und der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei arbeiten wir interdisziplinär mit renommierten Strafverteidigern zusammen.
- Wir beraten Investoren in der Vorbereitung und Abwicklung von Firmenübernahmen bzw. übertragenden Sanierungen in der Insolvenz.
- Für ausgewählte Privatpersonen führen wir außergerichtliche Gläubigervergleiche zur Insolvenzvermeidung oder zum vorzeitigen Abschluss laufender Insolvenzverfahren durch.
- Zu unseren Leistungen gehört auch die Erstellung von Insolvenzplänen zur Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens.
Insolvenzrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmenssanierung (ESUG)
Insolvenzrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmenssanierung (ESUG)
Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG angenommen.
Die Partner Rechtsanwalt Peter Engelmann und Rechtsanwalt Manuel Ast sind als Fachanwälte für Insolvenzrecht und aufgrund langjähriger Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Bereich der insolvenzrechtlichen Sanierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erfahren und hoch spezialisiert.
Wir bieten Ihnen auf dieser Basis eine insolvenzrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmenssanierung. Dabei sind wir für Sie tätig im Zusammenhang mit dem Entwurf und der Verhandlung von Insolvenzplänen. Weiterhin können wir Sie im Rahmen des § 270 b InsO n. F., der Vorbereitung einer Sanierung, unterstützen. Wir können für Sie die Eigenverwaltung unter Vorlage eines Insolvenzplans beantragen und für Sie auch vorläufiger bzw. endgültiger Sachwalter nach § 270 a, c InsO n. F. tätig werden.
Als Fachanwälte für Insolvenzrecht sind wir auch qualifiziert, für Sie eine mit Gründen versehene Bescheinigung gemäß § 270 b Abs. 1 InsO zur Vorbereitung einer Sanierung zu erstellen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aber noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Unser Ziel ist es, bei der Vorbereitung einer Sanierung unter Ausnutzung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente Ihrem Unternehmen eine neue Zukunft zu ermöglichen. Bei dem Ziel einer vorbereitenden Sanierung unter Vorlage eines Insolvenzplans sind genaue insolvenzrechtliche Kenntnisse sowie hohes Verhandlungsgeschick die Grundvoraussetzungen zum Erfolg.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter sind wir mit den wesentlichen regionalen Gläubigern bekannt und gut vernetzt, so dass wir im Rahmen der insolvenzrechtlichen Eilbedürftigkeit zeitnah und effizient Lösungen für Sie erarbeiten können, um den gesunden Kern Ihres Unternehmens zu erhalten.
Vertragsrecht
Vertragsgestaltung
Wir bieten Ihnen im geschäftlichen und privaten Bereich maßgeschneiderte Verträge die Ihnen helfen, Rechtsverhältnisse zur Konfliktvermeidung im Vorfeld klar zu regeln.
Wir entwerfen für Sie individuell
im Bereich des Familienrechts:
- Eheverträge
- Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
im Bereich des Erbrechts:
- Erbverträge
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
im Bereich Gesellschaftsrecht:
- Gesellschaftsverträge
- Praxisgemeinschaftsverträge
- Sozietätsverträge
im Bereich des allgemeinen Zivilrechts:
- Rahmenfertigungsverträge
- Rahmenlieferungsverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kaufverträge
- Werkzeugüberlassungsverträge
- Mietverträge
- Werkverträge
Vertragsprüfung
Wir überprüfen für Sie vor Vertragsschluss Ihnen vorliegende Verträge aus Ihrer Sicht auf Ausgewogenheit und Wirksamkeit und begleiten Sie auf Wunsch zur Durchsetzung Ihrer Positionen/Verhandlungsziele in den Vertragsverhandlungen.
Abgeschlossene Verträge prüfen wir auf ihre Rechtswirksamkeit.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg
Unsere zivil- und wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei hat ihren Sitz, verkehrsgünstig gelegen, im Zentrum der Stadt Nürnberg.
Wir sind eine mittelständische Rechtsanwaltssozietät. Wir bearbeiten Ihren Fall persönlich und individuell. Für uns zählt in erster Linie der Mandant. Wir gehen in unserer sorgfältigen fachlichen Beratung auf Ihre speziellen Fragestellungen ein und nehmen uns Ihrer Probleme schnell, effektiv und zielorientiert an.
Unsere hohe Spezialisierung auf die wesentlichen Zivil- und Wirtschafts-Rechtsgebiete gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie mit Ihrem komplexen Rechtsproblem optimal beraten und vertreten werden, gleich ob Sie als Privatmandant oder als Unternehmer unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
IHR GUTES RECHT – DAFÜR SETZEN WIR UNS EIN
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf den Gebieten:
Bei kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die individuelle und sensible Beratung und Verhandlung für eine möglichst kosten- und nervensparende Durchführung so entscheidend wie bei Ehescheidungen. Rechtsanwalt Peter Engelmann, Fachanwalt für Familienrecht, verfügt über 20 Jahre Berufserfahrung und demnach eine hohe Spezialisierung. Er unterstützt Sie vertrauensvoll und durchsetzungsstark in allen familienrechtlichen Problemstellungen. Häufig ist es sinnvoll, bereits den ersten Termin bei seinem Anwalt gemeinsam mit dem Ehepartner wahrzunehmen, da hierdurch bereits die Weichen für eine einvernehmliche Scheidung und die Vermögensauseinandersetzung gestellt werden können.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Ehescheidung
- Eheverträge
- Internationales Familienrecht
- Mediation
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Scheidungsvereinbarungen
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Vermögensvereinbarungen
- Zugewinn
Unsere Kanzlei verfügt über eine große Erfahrung im Bereich des Erbrechts im Hinblick auf die außergerichtliche und gerichtliche Lösung und Abwicklung von Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten.
Ein Schwerpunkt unserer Kompetenz liegt in der Konzeption zielgerichteter Erbfolgeregelungen im privaten Bereich sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Wir gewähren durch ergebnisorientierte und sorgfältige Beratung rasche und interessengerechte Lösungen für unsere Mandanten gerade bei folgenden erbrechtlichen Themenbereichen:
- Erbauseinandersetzungen
- Erbprozesse
- Erbscheinsverfahren
- Erbvertragsrecht
- Lebzeitige Vermögensregelung
- Nachlassverwaltung und –insolvenz
- Patientenverfügung
- Pflichtteilsrecht/Pflichtteilsergänzung
- Steueroptimierung
- Testamtensgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmacht
Wir sind auf die Vertretung unserer Mandanten in arbeitsrechtlichen Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen tätig. Dabei vertreten wir neben Arbeitnehmern auch Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Wir versuchen zunächst Konflikte durch vorgerichtliche Verhandlungen für unsere Mandanten bestmöglich aufzulösen.
Arbeitnehmern helfen wir nach Erhalt einer Kündigung, in dem wir bereits außergerichtlich vor Erhebung der Kündigungsschutzklage mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, um über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verhandeln. So kann oftmals, solange die Fronten noch nicht verhärtet sind, der angestrebte Erfolg bereits außergerichtlich herbeigeführt werden.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Kündigung – Kündigungsschutz
- Mobbing
- Mutterschutz
- Schwerbehinderung – Sozialplan
- Teilzeit
- Versetzung
- Vertragsgestaltung
- Zeugnis
- Betriebsübergang
- Insolvenzgeld
- Insolvenzarbeitsrecht
- Datenschutz
- Compliance
Wir sind für unsere Mandanten beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen beratend und gestaltend tätig.
Der Erwerb einer Immobilie ist für den Käufer stets ein großer Schritt auf Grund der zu erwartenden finanziellen Belastung.
Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen beraten wir die Parteien des notariellen Grundstückskaufvertrages vor dessen notarieller Beurkundung, denn weder Käufer noch Verkäufer sind regelmäßig mit den juristischen Klauseln in Notarverträgen vertraut.
Wir haben ferner Erfahrung in der Beurteilung der Durchsetzbarkeit und Abwehr von Maklerhonoraransprüchen.
Des Weiteren kooperieren wir mit Hausverwaltungen und vertreten dabei Eigentümergemeinschaften in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Es besteht stets erheblicher Beratungsbedarf hinsichtlich der Rechtsfolgen derartiger Grundstückskaufverträge, die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Vertragsparteien meist am falschen Ende sparen und die im Vergleich zur Kaufsumme geringen Rechtsanwaltskosten scheuen, obwohl sich durch eine frühzeitige Rechtsberatung mögliche Nachteile vermeiden lassen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Immobilienrecht liegt im Bereich des Maklerrechtes.
Wir verhelfen Immobilienmaklern, deren berechtigten Provisionsansprüche durchzusetzen und können dabei auf eine umfangreiche und erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken.
Natürlich lehnen wir auch für Verbraucher unberechtigt geltend gemachte Provisionsansprüche von Immobilienmaklern ab.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Grundstückskaufvertrag
- Bauträgervertrag
- Baumängel
- Maklerprovision
- Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes beraten wir sowohl Organe, mithin Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte als auch Gesellschafter sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die Beratung umfasst die Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen oder von Dienstverträgen mit den Organen der Gesellschaft sowie die Vertretung bei Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft sowie die Verfolgung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis oder aus externen oder internen Haftungsinanspruchnahmen. Die beiden Partner Rechtsanwalt Peter Engelmann und Rechtsanwalt Manuel Ast sind zudem als Fachanwälte für Insolvenzrecht spezialisiert und werden seit langem als Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund dieser Zusatzqualifikation gehört auch die gesellschaftsrechtliche Beratung in der Krise des Unternehmens aus insolvenzrechtlicher Sicht zu unserem Beratungsspektrum.
Die Partner der Sozietät Peter Engelmann und Manuel Ast werden bereits seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter gerichtlich bestellt und sind Fachanwälte für Insolvenzrecht. Diese hochspezialisierte Know-how setzen wir auch für ausgewählte Mandanten ein:
- Zu unserem Leistungsspektrum gehört die Beratung und Unterstützung von Unternehmen in der Krise. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien zur Insolvenzvermeidung und unterstützen Sie bei der Verhandlung mit Gläubigern, insbesondere Banken, Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern.
- Vorstände, Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich begleiten wir in insolvenzrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Haftungsfragen sowie im Insolvenzanfechtungsrecht. Wir beraten Sie zu der Erfüllung Ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflichten und verhandeln für Sie eine angemessene Tätigkeitsvergütung. Wir zeigen Ihnen im Vorfeld einer Insolvenz strafrechtliche und haftungsrechtliche Risiken in der Krise auf und unterstützen Sie bei der Anspruchsabwehr und der strafrechtlichen Verteidigung. Dabei arbeiten wir interdisziplinär mit renommierten Strafverteidigern zusammen.
- Wir beraten Investoren in der Vorbereitung und Abwicklung von Firmenübernahmen bzw. übertragenden Sanierungen in der Insolvenz.
- Für ausgewählte Privatpersonen führen wir außergerichtliche Gläubigervergleiche zur Insolvenzvermeidung oder zum vorzeitigen Abschluss laufender Insolvenzverfahren durch.
- Zu unseren Leistungen gehört auch die Erstellung von Insolvenzplänen zur Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens.
Insolvenzrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmenssanierung (ESUG)
Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG angenommen.
Die Partner Rechtsanwalt Peter Engelmann und Rechtsanwalt Manuel Ast sind als Fachanwälte für Insolvenzrecht und aufgrund langjähriger Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Bereich der insolvenzrechtlichen Sanierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erfahren und hoch spezialisiert.
Wir bieten Ihnen auf dieser Basis eine insolvenzrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmenssanierung. Dabei sind wir für Sie tätig im Zusammenhang mit dem Entwurf und der Verhandlung von Insolvenzplänen. Weiterhin können wir Sie im Rahmen des § 270 b InsO n. F., der Vorbereitung einer Sanierung, unterstützen. Wir können für Sie die Eigenverwaltung unter Vorlage eines Insolvenzplans beantragen und für Sie auch vorläufiger bzw. endgültiger Sachwalter nach § 270 a, c InsO n. F. tätig werden.
Als Fachanwälte für Insolvenzrecht sind wir auch qualifiziert, für Sie eine mit Gründen versehene Bescheinigung gemäß § 270 b Abs. 1 InsO zur Vorbereitung einer Sanierung zu erstellen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aber noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Unser Ziel ist es, bei der Vorbereitung einer Sanierung unter Ausnutzung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente Ihrem Unternehmen eine neue Zukunft zu ermöglichen. Bei dem Ziel einer vorbereitenden Sanierung unter Vorlage eines Insolvenzplans sind genaue insolvenzrechtliche Kenntnisse sowie hohes Verhandlungsgeschick die Grundvoraussetzungen zum Erfolg.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter sind wir mit den wesentlichen regionalen Gläubigern bekannt und gut vernetzt, so dass wir im Rahmen der insolvenzrechtlichen Eilbedürftigkeit zeitnah und effizient Lösungen für Sie erarbeiten können, um den gesunden Kern Ihres Unternehmens zu erhalten.
Vertragsgestaltung
Wir bieten Ihnen im geschäftlichen und privaten Bereich maßgeschneiderte Verträge die Ihnen helfen, Rechtsverhältnisse zur Konfliktvermeidung im Vorfeld klar zu regeln.
Wir entwerfen für Sie individuell
im Bereich des Familienrechts:
- Eheverträge
- Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
im Bereich des Erbrechts:
- Erbverträge
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
im Bereich Gesellschaftsrecht:
- Gesellschaftsverträge
- Praxisgemeinschaftsverträge
- Sozietätsverträge
im Bereich des allgemeinen Zivilrechts:
- Rahmenfertigungsverträge
- Rahmenlieferungsverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kaufverträge
- Werkzeugüberlassungsverträge
- Mietverträge
- Werkverträge
Vertragsprüfung
Wir überprüfen für Sie vor Vertragsschluss Ihnen vorliegende Verträge aus Ihrer Sicht auf Ausgewogenheit und Wirksamkeit und begleiten Sie auf Wunsch zur Durchsetzung Ihrer Positionen/Verhandlungsziele in den Vertragsverhandlungen.
Abgeschlossene Verträge prüfen wir auf ihre Rechtswirksamkeit.